Unfallschutz im Einsatz und bei Übungen (Hängetrauma, …)
Anschlagpunkte/ Befestigungspunkte
Rettungstechniken
Gültigkeit
Ab Tag der bestandenen Prüfung 12 Monate.
Voraussetzungen
Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen oder bei Beginn der Ausbildung eine medizinische Selbstauskunft zur Eignung unterschreiben.
Abgeschlossene Ausbildung „Absturzsicherung“ der Feuerwehr in Bayern oder Baden Württemberg mit Nachweis der vorgeschriebenen jährlichen Auffrischung