FISAT Level 1
Ziel des Kurses
Tätigkeit für Anwendungsbereiche wo Seilunterstützte Arbeitstechniken zum Einsatz kommen, sicher und ergonomisch nach Stand der Technik durchzuführen.
Ausbildung der Grundkenntnisse in vertikalen Zugangsverfahren und Arbeitsplatzpositionierung.
Inhalte
- Kenntnis der einschlägigen Terminologie
- Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der persönlichen Voraussetzungen (ohne Voraussetzungen für Baustellen, Gefährdungsermittlung und Belehrungen)
- Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung (inklusive Lagerung und Pflege) und seiner spezifischen Eigenschaften
- Grundkenntnisse Knotenkunde
- Grundkenntnisse der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen (nur Bruchlasten und Beispiele)
- Kenntnisse in der Verwendung von Seilschutz
- Grundkenntnisse der Sturzphysik und der Grundlagen der Sicherungstechnik/Sicherungstheorie
- Grundkenntnisse der Problematik orthostatischer Schock
- Theoretische Kenntnisse der einfachen Rettung
- Anlegen der Ausrüstung
- Knoten
- Achterknoten, gesichert, gelegt & gesteckt
- Neunerknoten, gesichert, gelegt
- Doppelter Spierenstich
- Mastwurf, gelegt & gesteckt
- Halbmastwurf, gelegt & gesteckt
- Klemmheist
- Prusik
- Auf- und Abstieg mit Abseilgerät
- Aufstieg mit Seilklemmen
- Wechsel Aufstieg zum Abseilen bzw. umgekehrt
- Umstieg von einer Seilstrecke in eine Andere
- Abseilen und Aufstieg mit Behelfsmethoden
- Rettung nach unten aus Sicherungsgerät mit aufgerissenem Falldämpfer
- Rettung nach unten aus Bruststeigklemme
- Kantenausstieg
- sichere Anwendung von PSA gegen Absturz
- Rettung aus PSA gegen Absturz
Gültigkeit
Ab Tag der bestandenen Prüfung 12 Monate.
Voraussetzungen
- Prüfungsteilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Prüfungsteilnehmer/innen müssen einen gültigen Nachweis über eine Ausbildung zum „betrieblichen Ersthelfer“ erbringen, der nicht älter ist als 24 Monate. Diese Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer DGUV ermächtigen Stelle durchgeführt werden.
- Prüfungsteilnehmer/innen müssen eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Weist diese Bescheinigung kein Gültigkeitsdatum oder Datum einer Folgeuntersuchung aus, darf sie für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.