FISAT Level 3
Ziel des Kurses
FISAT Level 3 Aufsichtsführender Höhenarbeiter ist eine Tätigkeit für Anwendungsbereiche wo Seilunterstützte Arbeitstechniken zum Einsatz kommen, sicher und ergonomisch nach Stand der Technik durchzuführen.
Ausbildung in erweiterten Kenntnissen in vertikalen, horizontalen und diagonalen Zugangsverfahren und Arbeitsplatzpositionierung sowie erweiterte Kenntnisse Flaschenzüge und das Managen einer sicheren Höhenbaustelle.
Inhalte
- detaillierte Kenntnis der einschlägigen Terminologie
- sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der Voraussetzungen für das eingesetzte Personal
- Kenntnisse über die relevanten Teilbereiche SZP in der BetriebsSicherheitsVerordnung, TRBS 2121 Teil 3, DGUV Information 212-001, DGUV Regel 112-198/ 112-199 und der aktuellen Sicherheitsrichtlinien des FISAT
- Kenntnisse über die Anforderungen an die Baustellenvorbereitung / Einsatzplanung, Kenntnisse über die Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten Arbeitsverfahren bzw. der Aufsichtsführung detaillierte Kenntnisse über die Erstellung einer Einsatzplanung mit Gefährdungsermittlung, die
- Fähigkeit der Gefahrenanalyse / Gefährdungsermittlung und dem Erstellen einer Betriebsanweisung
- Fähigkeit allgemeine und spezifische Belehrungen durchführen zu können
- detaillierte Kenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Auswahl und seiner spezifischen Eigenschaften, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät
- Kenntnisse der Knotenkunde
- Kenntnisse zur Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken; inkl. der Kenntnis über transportable Anker und Befestigungen
- Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik
- Kenntnisse medizinischer Aspekte
- Rettung nach unten, Rettung nach oben, Rettung aus unwegsamen Konstruktionen, Rettung über Zwischenverankerungen/Seilverlängerungen, Rettung aus Seilbahnsystemen, Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort
- erweiterte Kenntnisse Flaschenzugsysteme
- Fremdsicherung, Vorstiegstechniken
- sichere Anwendung von PSA gegen Absturz
Gültigkeit
Ab Tag der bestandenen Prüfung 12 Monate.
Voraussetzungen
- Die/der Anwärter/in muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ausbildung zum „betrieblichen Ersthelfer“ erbringen, der nicht älter ist als 24 Monate. Diese Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer DGUV ermächtigen Stelle durchgeführt werden.
- Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Weist diese Bescheinigung kein Gültigkeitsdatum oder Datum für eine Folgeuntersuchung aus, darf sie für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
- Die/der Anwärter/in muss über ein gültiges Zertifikat FISAT Level 2 verfügen.
- Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum/zur Aufsichtführenden Höhenarbeiter/in müssen mindestens 12 Monate liegen.
- Teilnehmer/innen müssen ein korrekt geführtes Nachweisheft „Persönlicher Nachweis Seilunterstützter Höhenzugang“ des FISAT vorlegen. Mit diesem müssen mindestens 250 Tage Einsatzerfahrung in der Qualifikation als Höhenarbeiter/in Level 2 nachgewiesen werden.