PSA gegen Absturz Wiederholungsunterweisung (PSAgA WU)
Ziel des Kurses
Jährlich geforderte Wiederholungsunterweisung PSAgA §12 Arbeitsschutzgesetz §4 DGUV Vorschrift. Auffrischung und Vertiefen der Kenntnisse und Fertigkeiten in Anwendungsbereichen, wo Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz kommen.
Erfüllung folgender Vorgaben
- § 12 Arbeitsschutzgesetz
- § 4 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 112-198 und 199
Inhalte
Auffrischung und Vertiefung:
- der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der persönlichen Voraussetzungen mit Voraussetzungen für Baustellen, Gefährdungsermittlung.
- über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung
- der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen
- der Sturzphysik und der Grundlagen der Sicherungstechnik/Sicherungstheorie
- der Problematik orthostatischer Schock
- Umstieg von einem Sicherungssystem in eine Anderes
- der sicheren Anwendung von PSA gegen Absturz
- der Rettung aus PSA gegen Absturz
Gültigkeit
Ab Tag der verlängerten Wiederholungsunterweisung 12 Monate.
Voraussetzungen
- Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen oder bei Beginn der Ausbildung eine medizinische Selbstauskunft zur Eignung unterschreiben.
- Ein Zertifikat über eine Erstschulung oder Wiederholungsunterweisung das nicht älter als 20 Monate ist.