Ziel des Kurses
Anwendung der eingesetzten Ausrüstung und Geräte der SRHT, Kennenlernen der
Einsatzmöglichkeiten und der Einsatzgrenzen, sowie das Erlernen und die effiziente
Anwendung der SRHT-Techniken unter Gewährleistung höchster Sicherheit für Höhenrettung.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen wie Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften
- Höhengewöhnung und Sicherungstechniken
- Auswahl von Anschlag- und Befestigungspunkten
- Knotenkunde, Seilkunde, Gerätekunde, Materialkontrolle
- Ab- und Aufseiltechniken
- Aufstiegstechniken
- Einsatztmöglichkeiten und Einsatzvarianten
- Grundrettungsvarianten
- Technische Rettung
- Rettung von Personen
Gültigkeit
12 Monate bei Nachweis von 72 Übungsstunden.
Voraussetzungen
- Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
- Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
- Allgemeiner Grundlehrgang bei der Feuerwehr (ggf. Spezialisierungskurs für spezielle Rettung, Bergretter, Höhlenretter, etc.)