PSA gegen Absturz (PSAgA)
Ziel des Kurses
Diese Ausbildung findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung sowie der Rettung aus Höhen und Tiefen von persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz. PSA gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV Regel 112-198 und 199.
Inhalte PSAgA nach DGUV BGR 198/199
- Kenntnis der einschlägigen Terminologie
- Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, insbesondere der persönlichen Voraussetzungen mit Voraussetzungen für Baustellen, Gefährdungsermittlung.
- Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung (inklusive Lagerung und Pflege) und seiner spezifischen Eigenschaften
- Grundkenntnisse der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen
- Kenntnisse in der Verwendung von Seilschutz
- Grundkenntnisse der Sturzphysik und der Grundlagen der Sicherungstechnik/Sicherungstheorie
- Grundkenntnisse der Problematik orthostatischer Schock
- Anlegen der Ausrüstung
- Umstieg von einem Sicherungssystem in eine Anderes
- sichere Anwendung von PSA gegen Absturz
- Konstruktion
- Steigschutzleiter
- Plattform
- Satteldach
- Rettung aus PSA gegen Absturz
- Konstruktion
- Steigschutzleiter
- Plattform
- Satteldach
Gültigkeit
Ab Tag der bestandenen Prüfung 12 Monate.
Voraussetzungen
- Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen oder bei Beginn der Ausbildung eine medizinische Selbstauskunft zur Eignung unterschreiben.