PSA Sachkundigenschulung nach DGUV Grundsatz 312-906
Ziel des Kurses
PSA Sachkundigenschulung gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Befähigung zur Prüfung und Dokumentation von PSA gegen Absturz (PSAgA) – früher bekannt als BGG-906.
Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen.
Inhalte
- Kenntnis der einschlägigen Terminologie
- Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke
- Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Verwendung (inklusive Lagerung und Pflege) und seiner spezifischen Eigenschaften
- Grundkenntnisse der möglichen Ankerpunkte, künstliche Anker und Befestigungen
- Grundkenntnisse der Problematik orthostatischer Schock
- Vorstellung unterschiedlichster PSAgA
- Überprüfung unterschiedlichster PSAgA
- Bewertung der Ausrüstung hinsichtlich der Angaben von Herstellern und Regelwerken
- Durchführung von Funktionsprüfungen
- Erstellung von Prüfdokumenten unter Berücksichtigung der wichtigsten Inhalte
- Begleitete Praxisübungen mit unterschiedlichster PSAgA
- Theoretische- und Praktische Prüfung
Gültigkeit
Ohne zeitlicher Begrenzung (eine Auffrischung alle 6 Jahre wird empfohlen).
Voraussetzungen
- Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die/der Anwärter/in sollte ausreichend Kenntnisse im Umgang und Einsatz von PSAgA besitzen, muss dies jedoch nicht zwingend haben.